Ratgeber · Vorbereitung
Unterlagen für den Haus- und Wohnungsverkauf: die Checkliste
Vollständige Unterlagen sind die halbe Miete: Kaufinteressenten entscheiden schneller, Banken prüfen die Finanzierung zügiger, und das Notariat kann den Kaufvertrag ohne Verzögerung vorbereiten. Mit dieser Checkliste haben Sie alles beisammen.
- Basis jedes Verkaufs: aktueller Grundbuchauszug, Katasterplan und Grundrisse.
- Interessenten fragen nach Baujahr, Renovationen, Heizung, Nebenkosten und Versicherungswert.
- Bei Stockwerkeigentum gehören Reglement, Protokolle und Erneuerungsfonds dazu.
- Fehlende Pläne erhalten Sie oft bei der Gemeinde (Bauamt) oder beim Architekten.
Grundlagen für jede Liegenschaft
- Grundbuchauszug – zeigt Eigentum, Fläche, Dienstbarkeiten, Anmerkungen und Grundpfandrechte. Erhältlich beim Grundbuchamt; er sollte aktuell sein.
- Katasterplan – zeigt Grundstücksgrenzen und Gebäude. Oft online über das kantonale Geoportal abrufbar.
- Grundrisse und Schnitte – möglichst mit Massen und Flächenangaben.
- Police und Schätzung der Gebäudeversicherung – mit Versicherungswert und Volumen.
- Baujahr und Liste der Renovationen – was wurde wann erneuert (Dach, Fenster, Heizung, Küche, Bäder)?
- Heizung und Energie – Heizungsart, Baujahr der Anlage, Verbrauch, falls vorhanden ein Gebäudeenergieausweis (GEAK).
- Nebenkosten und Abgaben – Heiz- und Nebenkosten, allfällige Liegenschaftssteuer, Gebühren.
Zusätzlich bei Stockwerkeigentum
- Begründungsakt und Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft, allenfalls Hausordnung.
- Protokolle der letzten zwei bis drei Eigentümerversammlungen – sie zeigen geplante Sanierungen und Beschlüsse.
- Stand des Erneuerungsfonds und Ihr Anteil daran.
- Budget und Abrechnung der Nebenkosten bzw. Akontozahlungen.
- Wertquote und Sondernutzungsrechte (z. B. Gartensitzplatz, Parkplatz).
Hilfreich, aber nicht immer nötig
- Baubeschrieb und Baubewilligungen für An- und Umbauten
- Gebäudeschätzung oder Verkehrswertschätzung
- Informationen zum Kataster der belasteten Standorte
- Angaben zur Lage: ÖV, Schulen, Einkaufen, Steuerfuss der Gemeinde
- Angaben zur bestehenden Hypothek (Laufzeit, Kündigungsfristen) – wichtig für Ihre eigene Planung
Woher bekomme ich fehlende Unterlagen?
Den Grundbuchauszug stellt das Grundbuchamt aus. Pläne finden sich oft im Archiv des Bauamts Ihrer Gemeinde oder beim ursprünglichen Architekten. Den Katasterplan liefert das Geoportal des Kantons. Die Unterlagen der Stockwerkeigentümergemeinschaft erhalten Sie bei der Verwaltung.
Unterlagen hochladen – iSale erledigt den Rest
Bei iSale laden Sie Grundbuchauszug, Grundrisse und Fotos hoch oder fotografieren sie mit dem Handy. iSale liest die wichtigsten Angaben aus, erstellt den Katasterplan, bereitet Texte, Broschüre und Objekt-Website vor und legt die Unterlagen in einen Datenraum, den Sie gezielt für Interessenten freigeben. Ein Beispiel zeigt die Beispielbroschüre.
Häufige Fragen
Wie aktuell muss der Grundbuchauszug sein?
Für Interessenten genügt oft ein Auszug, der wenige Monate alt ist. Für den Kaufvertrag holt das Notariat ohnehin einen aktuellen Auszug ein.
Was tun, wenn keine Grundrisse vorhanden sind?
Fragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach den Baueingabeplänen. Fehlen auch dort Pläne, kann eine Fachperson die Räume ausmessen und neue Grundrisse zeichnen.
Muss ich Mängel offenlegen?
Ja, bekannte Mängel sollten Sie offenlegen. Wer Mängel absichtlich verschweigt, kann sich trotz eines Gewährleistungsausschlusses im Kaufvertrag haftbar machen. Lassen Sie sich im Zweifel vom Notariat beraten.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand Oktober 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die Gesetze und die Praxis Ihres Kantons und Ihrer Gemeinde. Verbindliche Auskunft geben das Notariat, das Grundbuchamt und das Steueramt.